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Hauswirtschaftliche Versorgung hilft, den Alltag zu meistern

Im Alter und bei Pflegebedürftigkeit können schon die einfachsten Handgriffe Probleme bereiten oder lassen sich gar nicht mehr bewältigen. Da kommt die hauswirtschaftliche Versorgung durch unseren Pflegedienst gerade recht, um den Alltag trotzdem in den eigenen vier Wänden zu meistern. Das Leistungsangebot des Pflegedienstes Aurelia mit Sitz in Seelze beinhaltet auch einen mobilen Pflegedienst, den Sie als Zusatzleistung beauftragen können. Dieser übernimmt neben der Grundpflege und Behandlungspflege alle anfallenden Arbeiten der hauswirtschaftlichen Versorgung, um den Ablauf des täglichen Lebens zu erleichtern.

Nach dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) haben alle Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Um diese beziehen zu können, steht Versicherten der sogenannte Entlastungsbetrag zu. Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Zuschuss der Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat. Ziel der zusätzlichen Entlastungsleistung ist es, pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.

Die Vorteile eines mobilen Pflegedienstes

Die Betreuung im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung bezieht sich auf die Haushaltsorganisation ebenso wie auf die aktive Erledigung der täglichen Haushaltsaufgaben. Der mobile Pflegedienst geht einkaufen, Arztbesuchen und Behördengängen und spült das Geschirr. Außerdem tätigt unser Personal anfallende Reinigungsarbeiten und die Abfallentsorgung. Wir sorgen auch für Ihre Wäschepflege mit Wäsche wechseln, waschen, trocknen und bügeln. Die Betreuungsperson erledigt die Arbeit selbstständig und eigenverantwortlich und teilt sie sich nach den jeweiligen Erfordernissen ein.

Tipp

Nutzen Sie den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 auch für die körperbezogene Pflege! Haben Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger Pflegegrad 1, können Sie den Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen wie beispielsweise die Unterstützung bei der Körperpflege beziehen.

 

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